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AutorenbildOliver Auster

Abgeordnete bekommen Dienst-Handys und Tablets - und wollen sie gleich weitergeben

Der Ältestenrat des Landtags ist ein interessantes Gremium - da eigentlich nichts von dort nach draußen dringt. Im Gegensatz zu anderen Runden (außer dem Parlamentarischen Kontrollgremium, das noch geheimer ist), werden die detaillierten Tagesordnungen nicht veröffentlicht. Diese Woche ging es zum Beispiel noch mal um das KI-gefälschte Foto der FDP-Fraktion von Hendrik Wüst und um ein anderes Thema, das die Tage hier noch mal eine Rolle spielen wird (#cliffhanger).


Ende August stand die "Änderung der Ausführungsbestimmungen zu §6 Abs. 2 AbgG NRW" auf dem Plan. Konkret ging es in der geheimen Vorlage um jeweils zwei Mobilgeräte (also ein Smartphone und ein Tablet oder zwei Smartphones oder zwei Tablets) inklusive Mobilfunkkarten (Flatrate ins deutsche Festnetz) für "jedes Mitglied des Landtags". Hm... Haben die Abgeordneten etwa keine Handys? Doch, natürlich. Aber eben aus eigener Kasse. Auch die Mitarbeiter der Abgeordneten müssen entweder ihre eigenen Geräte nutzen oder ihr Chef (also der Abgeordnete) zahlt sie selbst. Das scheint nicht so oft vorzukommen, weshalb das Wehklagen vieler Angestellter groß war, dass sie Diensthandys wollten.


Die bekommen sie jetzt. Weil die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen (die AfD stimmte gegen die Beschaffung) sich vorher abgesprochen haben, dass sie die Geräte nicht behalten - sondern an die Mitarbeiter weitergeben. Wie bei "normalen" Unternehmen üblich, bleiben die Handys und Tablets im Besitz des Landtags. Mehr Hintergründe und was die einzelnen Fraktionen sagen, habe ich für den Kölner Stadt-Anzeiger zusammengetragen.


Handys
Obstabteilung, hier: Äpfel. Symbolfoto. wix.com

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