Ordnung muss sein - nicht nur bei Hausmeister Krause oder beim Anzeigen-Hauptmeister. Auch in der Tiefgarage des Landtags. Neulich hatte dort jemand quasi in Selbstjustiz einem Wagen einen gehässigen Zettel verpasst, weil der auf einem reservierten Platz gestanden hatte (das Landtagsblog berichtete). Jetzt hat der Landtag selbst ein Knöllchen verteilt. An die CDU! Der Grund: nur ein paar Zentimeter...
Vielleicht war es ja doch der Anzeigen-Hauptmeister. Fest steht: Der Dienstwagen der CDU-Fraktion stand am Dienstag im U1-Geschoss, nahe der Einfahrt, mit der Stoßstange etwa 10 Zentimeter über der Markierung. Ein Auto daneben auch. Beide bekamen jeweils einen Hinweis vom Landtag hinter den Scheibenwischer geklemmt. Als Tatbestand angekreuzt: "Parken außerhalb markierter Parkflächen". Darunter ist ausgeführt:
"Dadurch behindern Sie nicht nur den Verkehr in der Tiefgarage, sondern gefährden die anderen Nutzerinnen und Nutzer der Garage in erheblichem Maße."
Holla! Was so ein paar Zentimeter alles auslösen können...
Das Multiple Choice-Knöllchen der Landtagsverwaltung ist aber auch interessant, weil es die anderen Vergehen auflistet, für die man abgezettelt werden kann: Wenn man auf zwei Parkplätzen parkt, auf der falschen Ebene, auf einem Eltern-Kind-Platz oder an einer E-Ladesäule.
Immerhin: Der Strafzettel kostet die CDU-Fraktion erst mal nichts, es ist nur eine Verwarnung.
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