An der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster gab es im Juni eine interessante Veranstaltung. Eine Sprecherin der Hochschule: "Im Rahmen des akkreditierten Masterstudiengangs der Deutschen Hochschule der Polizei, einer Universität in Trägerschaft des Bundes und der Länder, hat eine 90 minütige Lehrveranstaltung im Rahmen eines Wahlpflichtmoduls stattgefunden, an der drei Repräsentantinnen der „Letzten Generation“ als Diskussionspartnerinnen teilgenommen haben. Die Lehrveranstaltung diente, wie schon in früheren Jahren, der Diskussion aktueller gesellschaftliche Entwicklungen unter Einbeziehung wechselnder gesellschaftlicher Gruppen."
Drei Aktivistinnen der "Letzten Generation" waren dabei. Eine von ihnen - so enthüllte es jetzt ein Bericht des Innenministeriums an den Innenausschuss des Landtags - ist Polizistin. Sie nahm in ihrer Freizeit bei der Veranstaltung der Hochschule teil. Mehr Details in meiner Meldung für die dpa (z.B. hier).
Das Innenministerium ordnet das Engagement der Beamtin recht differenziert ein. In dem Bericht an den Innenausschuss heißt es:
"Beamtinnen und Beamte stehen darüber hinaus gemäß Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Dies beinhaltet die Einhaltung und Erfüllung entsprechender Dienstpflichten. Diese Pflichterfüllung könnte mit einem Engagement für die „Letzte Generation" in Konflikt geraten. Dabei ist allerdings zwischen der Teilnahme an rechtswidrigen Aktionen und dem internen oder freiheitlich friedlichen Engagement für die „Letzte Generation" zu unterscheiden. Insoweit bedarf es immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung."
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