Am Mittwochabend soll im Landtag eine Gesetzesänderung aufgerufen werden, die Fußballfans wird jubeln lassen - es geht nämlich um den Jubel zur EM. Kurz gesagt: Es soll (in Grenzen) Feiern bis nach 22 Uhr erlaubt werden. Wer sich den kompletten Wortlaut des Passus antun möchte, bitteschön (Unterstreichung von mir) - sonst einfach überspringen:
"...von den Gemeinden selbst oder durch Beauftragte bis zum 31. Juli 2024 durchgeführte Großveranstaltungen, die in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages sowie in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22 und 24 Uhr im Kalenderjahr im Zusammenhang mit der in Deutschland stattfindenden Fußball-Europameisterschaft 2024 . In urbanen Gebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten, Mischgebieten, in Sondergebieten für Freizeitparks, Hafengebieten, Einkaufszentren, Sondergebieten für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sondergebieten für sportliche Zwecke sowie in Gebieten nach § 34 Absatz 2 BauGB mit entsprechender Eigenart der näheren Umgebung stattfinden; es ist mit einem Veranstaltungs- und Lärmschutzkonzept sicherzustellen, dass – gemessen und beurteilt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl 1998 S. 503), die durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) geändert worden ist, – bei einer angrenzenden Wohnnutzung innerhalb der benannten Gebiete keine höheren Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel A (dB (A)) verursacht werden; außerhalb der benannten Gebiete gelten die allgemeinen Anforderungen des Lärmschutzes."
Das Besondere am Siebten Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes: Im Vorfeld haben in den Ausschüssen bereits alle Fraktionen Grünes Licht gegeben. CDU, SPD, Grüne und AfD werden daher wohl komplett dafür stimmen. Gibt es auch nicht so oft. Aber beim Jubeln sind sich alle einig. Oder wie es in der Gesetzesbegründung heißt:
"Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Public-Viewing- und ähnliche Veranstaltungen gemeinsame freundschaftliche Begegnungen ermöglicht haben und eine große Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern gegeben war. Angesichts des weitverbreiteten Interesses an diesen Sportveranstaltungen besteht häufig auch eine gesteigerte Bereitschaft, kurzfristige Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinzunehmen."
Ob dem wirklich so ist, wird sich dann wohl bei den Ordnungsämtern zeigen...
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