Manchmal fragt man sich ja schon, unter welchen Drogen die Ampel stand, als sie das "Cannabis-Gesetz" gemacht hat. Selbst für Laien wirkt es löchriger als die holländische Grenze in den Neunziger Jahren. So hat man zwar festgelegt, dass man in Fußgängerzonen nicht kiffen darf - Festivals oder Jahrmärkte blieben im Gesetz aber außen vor. Und auch wenn man sich in und um Schulen keinen Joint anzünden darf, ist er im Ranzen nicht verboten.
Kein Witz. Das Schulministerium stellt in einem Schreiben an die Bezirksregierungen klar:
"Ausschließlich Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen (§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 KCanG).1 Das bedeutet, dass volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bis zu 25 Gramm Cannabis in der Schule mit sich führen dürfen; auch die Mitnahme von Zigaretten, Tabakspfeifen oder Feinschnitt in die Schule ist nicht verboten."
Karl Lauterbachs Gesetz schlägt auch jede Schulordnung. Von daher kann man da auch nur eine Empfehlung reinschreiben:
"Zwar ist es rechtlich nicht möglich, durch Bundesgesetz Erlaubtes über
die Ausübung des schulischen Hausrechtes (vgl. § 59 Absatz 2 Satz 1
Nummer 6 SchuIG) oder durch die Aufnahme eines entsprechenden Verbotes
in die Schulordnung (vgl. § 65 Absatz 2 Nummer 25 SchuIG) zu
verbieten. (....) Daher wird den Schulen unter anderem nachdrücklich empfohlen, in der
Schulordnung oder auf andere geeignete Weise, eine Aussage zu treffen,
dass das Mitbringen von Cannabis durch Volljährige im schulischen
Kontext als unerwünscht angesehen wird. Eine entsprechende Formulierung
könnte beispielsweise lauten, dass,,... das Mitbringen von Zigaretten,
E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln nicht erwünscht
ist".
Nicht erwünscht... Nimm' das, Dealer aus der 13c!
Die Landesregierung wird ja nicht müde, zu betonen, wie besch... das Gesetz des Bundes ist. So sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): „Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile." Beim Beispiel Schule kann man erahnen, was KaJo Laumann meint.
Meine dpa-Meldung zu dem Thema findet man zum Beispiel hier.
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