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Keine Ermittlungen um Laschets mysteriöse Verfolger

Aktenzeichen XY Laschet ... ungelöst.


Armin Laschet testet ein eGo-Auto
Armin Laschet testet ein eGo-Auto. Foto: Land NRW

Vergangene Woche war Armin Laschet (CDU) mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Armenien und Aserbaidschan. Nach der Reise mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nach Syrien schon die zweite diplomatische Mission für den ehemaligen Ministerpräsidenten. Man wird ja das Gefühl nicht los, das sich hier wirklich jemand für das Amt des neuen Außenministers warm läuft. Zuhause lief es nicht so rund. Sixt machte sich über eine Raser-Fahrt Laschets durch Aachen lustig, die heute show schnitt sogar ein Filmchen mit fliegenden Autos aus "Fast & Furious 7" zusammen.


Was war denn da los? Eine kleine Rekonstruktion....


Die heute show zu Laschet
Bööööse: Die heute show zu Laschet. Foto: ZDF

6. Juli 2024: Laschet wird auf einer Straße nahe seiner Wohnung mit 97 km/h bei innerorts erlaubten 50 km/h von einem mobilen Blitzer des Ordnungsamts Aachen erwischt.


10. Juli: Laut Amtsgericht geht an diesem Tag der Bußgeldbescheid an Laschet raus, er bekommt - wie jeder Verkehrssünder - auch einen Anhörungsbogen.


17. Juli: Laschet taucht im Polizeipräsidium Aachen auf, berichtet dort, dass er elf Tage zuvor an seinem Wohnort von zwei Männern beobachtet worden sei. Mit ihrem Kleinbus mit osteuropäischem Kennzeichen seien sie ihm über mehrere Straßen gefolgt. Da habe er aus Angst Gas gegeben und sei geblitzt worden.


Die Polizei gibt sich Mühe, die vermeintlichen Osteuropäer zu finden. Aber: Auf dem Blitzerfoto - aufgenommen gegen 12 Uhr Mittags und damit hell und klar - ist kein anderes Auto zu sehen. Der nächste Wagen rauschte auch erst Minuten später in die Radarfalle und hatte nichts mit dem Kleinbus zu tun.


Sixt-Werbung
Der war gut: Sixt kombiniert Raser-Fahrt und Doppelgänger-Pistorius-Anekdote. Foto: Sixt

Laschets Anwalt legt am Ende Einspruch gegen das Knöllchen ein, das Amtsgericht Aachen setzt - wie es in solchen Fällen eben üblich ist - einen Gerichtstermin fest (16. Mai 2025), um die Sache zu klären. Dann meldet sich aber BILD, will die Geschichte über die Raser-Fahrt bringen. Und nun? "Laschet nimmt nach der BILD-Anfrage seinen Einspruch zurück", so das Boulevardmedium. Laschet sagt dazu BILD:


„Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“


Tatsächlich war - so sagte mir eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft - wegen der unbekannten Laschet-Verfolger gar kein "gesondertes strafrechtliches Ermittlungsverfahren" eingeleitet worden. Das Verfahren liege komplett beim Amtsgericht. Dort wiederum wurde die Akte geschlossen, nachdem Laschet seinen Einspruch zurückgenommen hat.


Abschließend könnte man sagen: Wenn Laschet erst elf Tage nach dem Vorfall zur Polizei ging, hat das die Suche nach den Unbekannten nicht gerade leichter gemacht. Laschets Büro teilte BILD für einen Folge-Artikel, an dem ich beteiligt war, aber mit:


„Es gab nach dem Vorfall mehrere unmittelbare Telefonate, Kontakte und Gespräche zur Bedrohungslage des früheren Ministerpräsidenten mit Sicherheitsbehörden unterschiedlicher Ebenen, des Staatsschutzes und der Polizei, zu denen wir grundsätzlich auf Anraten der Sicherheitsbehörden öffentlich nicht Stellung nehmen.“


Eduard Zimmermann hätte gesagt: "Ein geheimnisvoller Fall."


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Feuerwehrleute auf der Brandterrasse
Feuerwehrleute auf der Brandterrasse

Wir bleiben bei der Polizei. Am Freitag haben Sie zuerst im Landtagsblog gelesen, dass laut Kripo wohl eine achtlos weggeworfene Kippe das Feuer auf der Terrasse des Finanzministeriums ausgelöst hatte. So gesehen kommt diese Nachricht nicht ganz überraschend: Auf den Terrassen des Ministeriums darf ab sofort nicht mehr geraucht werden. Das bestätigte mir eine Ministeriumssprecherin für die dpa. Bleibt noch der Innenhof. Oder man baut diese Raucherkabinen auf, wie es sie früher in meinem alten Büro am Schwanenmarkt gab. Das Geräusch von dem Absaugventilator, der immer anging, wenn Kollegen die Kabine betraten, habe ich heute noch im Ohr...


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Die Broschüre der SGK
Die Broschüre der SGK

Und dann war da noch die Frauenquote bei der SPD. Für die Kommunalwahlen im September gibt es bei der Partei klare Vorgaben, wie die Listen aufzustellen sind - damit man auf ein Quote von 40 Prozent (von Frauen oder Männern) kommt. Aber wie sortiert man da Personen ein, die sich selbst weder als Mann noch als Frau definieren? In der Broschüre "Kommunalwahl 2025: Verfahren, Tipps und Hinweise" der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (also dem Dachverband der SPD-Vor-Ort-Politiker) gibt es dazu den Absatz „Drittes Geschlecht“ – Auswirkung auf die Geschlechterquote der SPD". Diese Erklärung ist so besonders, das ich sie hier komplett dokumentiere:


"Mitglieder mit der Angabe „divers“ bzw. „anderes“ bleiben bei der Geschlechterquote unberücksichtigt. Eine nachträgliche Änderung des Geschlechts einer Person nach ihrer Wahl hat keine Auswirkung auf die Quotierung. Bei Nachrückerinnen und Nachrückern (§ 38 Abs. 3 OrgSt, § 4 Abs. 2 S. 2 SchO) wird auf den Zeitpunkt des Nachrückens abgestellt. Personen mit der Geschlechtsangabe „divers“ bzw. „anderes“ dürfen bei alternierenden Listen bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten nach § 4 Wahlordnung auf allen Plätzen kandidieren. Die Liste wird alternierend fortgesetzt. Personen, die nicht das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ haben, werden bei der Listenwahl nach § 8 Wahlordnung bei der Berechnung der Quote nicht berücksichtigt."


Wäre das auch geklärt.

 

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