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AutorenbildOliver Auster

Kiffen im Landtag kommt nicht in die Tüte


Hasch mich, ich bin ein Symbolfoto
Symbolbild, breiter Ausschnitt. Foto: Unsplash

"Da ist ein Platz, du weißt schon wo, da schenkt man dir ein Lächeln und so..." Na, Ohrwurm? Gerne geschehen. Der alte McDonalds-Song fiel mir ein, weil es um einen besonderen Platz am Landtag gibt - wo man sich auch künftig allerdings kein (breites) Lächeln schenken wird: Am Fahrradständer, vor dem Fenster des Trakts der Landespressekonferenz ist einer der wenigen ausgewiesenen Plätze für Raucher. Hier treffen sich Mitarbeiter aus den Fraktionen, der Verwaltung, von der Garderobe zum Quarzen. Politiker gehen eher auf die Terrasse am Eingang der CDU-Fraktion - da ist man nicht so auf dem Präsentierteller und der Wähler sieht das Rauchen nicht. Zurück zum "Lächeln und so": Theoretisch könnte der geneigte Landtagsbesucher vor dem Gang ins Hohe Haus jetzt in der Raucherecke doch noch einen Joint durchziehen, oder...?


Nö.


Der Landtag verweist auf seine Hausordnung (die Rauchen auf dem Vorplatz jenseits der Aschenbecker-Ecke sowie drinnen untersagt) und - Achtung! - den Jugendschutz. Auf die Idee wäre man vielleicht auch nach der dritten Bong nicht gekommen, aber sie ist gut: Weil im Landtag viele Schülerpraktikanten arbeiten und zudem ja immer wieder Schüler-Besuchsgruppen unterwegs sind, schließt das aus Landtags-Sicht das Kiffen im und am Parlament aus. Das Cannabis-Gesetz ist da eindeutig: Unter 18-Jährige sollen nicht mit dem Bubatz in Berührung kommen.


Tatsächlich dürfte das Problem noch viele weitere Institutionen bewegen: Gerichte, Rathäuser, Kliniken - sie wurden alle nicht im Gesetz aufgenommen (im Gegensatz zu Schulen oder Kindergärten). Von daher wird zurzeit wohl an vielen Hausordnungen gefeilt, um die Kiffer vor der Tür zu halten. Eine Geschichte zum Landtag mit den offiziellen Statements habe ich für den Kölner Stadt-Anzeiger gemacht.

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