Das Land NRW hat eine Ankündigung von Innenminister Herbert Reul (CDU) wahr gemacht und die Gebühren für "Sicherheit, Ordnung und Verkehr" verändert. Dort heißt es nun unter anderem:
Tätigwerden der Polizei gegenüber einer nach §§ 4, 5 PolG NRW verantwortlichen Person durch unmittelbaren Zwang gemäß §§ 51 Absatz 1 Nummer 3, 55, 57 bis 66 PolG NRW Gebühr: je nach Zeitaufwand nach Tarifstelle 2.1.1.0 Höchstgebühr: Euro 50 000
Das muss man mal kurz übersetzen. Heißt: Wenn sich jemand z.B. auf der Straße festklebt und damit den Verkehr gefährdet und daher von der Polizei weggeschleppt werden muss (durch "unmittelbaren Zwang"), dann ab zur Kasse. Das gilt nicht nur für Klima-Kleber - ist aber vor allem wegen ihnen jetzt recht zügig in die neue Gebührenordnung aufgenommen worden. Für die dpa habe ich eine Meldung dazu gemacht.
In der längeren Version des Artikels findet sich auch etwas zu Facebook-Partys, Influencern und anderen Events (Billig-Döner?), die nach einem Internet-Aufruf zu Polizeieinsätzen führen. Auch hier muss man künftig blechen. Das Mitleid der meisten Menschen wird sich in Grenzen halten.
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