Jetzt, so kurz vor Karneval, gibt es ja jeden Tag irgendwo eine Büttenrede. Selten witzig – und oft eher hart an der Grenze zum (un)erträglichen Humor. Beim Neujahrsempfang der AfD in Duisburg Duisburg hatte sich auch Partei- und Fraktionschef Martin Vincentz an einem Witz versucht. Im Kontext mit Cancel Culture wollte er verdeutlichen, dass man sich den schwarzen Humor nicht verbieten lassen solle. Das brachte ihn zu dem Satz: "Am besten ist der Humor, der so schwarz ist, wie der Amazon-Paketbote, der Ihnen die Pakete bringt."
Ein Journalist nahm den Satz auf Video auf und lud ihn bei X hoch. Die Empörung kam schneller als ein Amazon Prime-Paket. Und gegen Vincentz wurde Strafanzeige erstattet. Wie in solchen Fällen üblich, prüfe die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt. Hätte sie den Verdacht einer Straftat bejaht, wäre die Maschinerie der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Vinzenz in Kraft getreten. Aber soweit kommt es nicht. Denn, so ein Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage:
"Es wurden keine Ermittlungen aufgenommen und das Strafverfolgungsbegehren gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung zurückgewiesen, da bereits kein Anfangsverdacht einer Straftat vorlag."
Und für Juristen und tiefer Interessierte: "Die Äußerungen des Herrn Vincentz erfüllen insbesondere weder den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) noch den Straftatbestand eines Beleidigungsdelikts gemäß §§ 185 ff. StGB. Der Tatbestand der Volksverhetzung erfordert insbesondere, dass die Äußerung die Menschenwürde angreift, indem er unter Missachtung des Gleichheitssatzes als minderwertig dargestellt und ihm das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten wird. Dieses Tatbestandmerkmal erfüllt die Äußerungen des Herrn Vincentz nicht. Hinsichtlich einer Strafbarkeit gemäß §§ 185 ff. StGB fehlt es an einer erforderlichen Konkretisierung auf eine bestimme Person bzw. einen abgrenzbaren Personenkreis und zum anderen an einem ehrverletzenden Charakter der Äußerung."
Helau.
Comments