Korrektur: In einer früheren Version des Beitrags hieß es, der DFB habe die 300 Euro bezahlen müssen. Es war aber die Lufthansa als Beförderer des Teams.
Ein kleines Behörden-Eigentor in der Nachspielzeit...
Diese Geschichte dreht sich (noch mal) um die Ausnahmen vom Nachtflugverbot während der Fußball-EM. Wie berichtet, durfte auch die deutsche Nationalmannschaft nach dem Achtelfinale gegen Dänemark Nachts noch von Dortmund zurück Richtung Süddeutschland fliegen - wo das Hauptquartier lag. Dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden nun auf der Plattform "Frag den Staat" Unterlagen zur Kommunikation rund um die Ausnahmegenehmigung veröffentlicht. Ein Papier lässt staunen.
Es geht um die Antwort der zuständigen Behörde auf den Antrag des DFB. Einen Tag nach der Anfrage (und einen Tag vor dem Achtelfinale) schrieb die Bezirksregierung Münster unter dem Betreff "Ausnahmeerlaubnis für eine Landung und einen Start außerhalb der geltenden Betriebszeiten des Verkehrsflughafens Dortmund", dass Nagelsmanns Mannen Nachts abfliegen dürfen. Die mehrseitige Begründung war ein Copy-Paste des Erlasses des Verkehrsministeriums, ergänzt um den schönen Passus:
"Bei meiner Abwägungsentscheidung habe ich schließlich auch berücksichtigt, dass die hier in Rede stehenden Flugbewegungen in der Nacht vom Samstag auf einen Sonntag stattfinden werden. Es ist davon auszugehen, dass ein höherer Anteil der betroffenen Bevölkerung im Vergleich zu einem durchschnittlichen Werktag erst deutlich später in die Phase der Nachtruhe eintreten wird. Zudem ist davon auszugehen, dass auch ein hoher Anteil der betroffenen Bürger den Verlauf des Finalspiels (sic!) der deutschen Nationalmannschaft verfolgen wird, sodass hier eine weitere Verzögerung der Ruhephase zu erwarten ist."
Dass der Beamte von einem "Finalspiel" sprach, naja. Dass beim Start der Mannschaft eh noch alle wach sind, weil sie Fußball geguckt haben, klingt aber eher skurril. Soooo lange war die Nachberichterstattung dann auch nicht. Und um den Schlaf gebracht wurde wohl auch niemand von der Partie (auch wenn sie spannend war).
Aber zurück zum Einstieg: Die Pointe dieser Geschichte ist, dass die Bezirksregierung Münster natürlich Gebühren für ihre Ausnahmegenehmigung erhoben hat. So steht auf der letzten Seite des Bescheids, der an die Lufthansa als Beförderer ging:
"Gemäß §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) vom 14.02.1984 (BGBl. I S. 346) in Verbindung mit Abschnitt VI Ziffer 14 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Erlaubnis eine Gebühr in Höhe von 300 € (in Worten: -- dreihundert -- Euro) erhoben. Ich
bitte um Überweisung dieses Betrages bis spätestens zum 12.07.2024 auf das nebenstehende Konto."
Eine ganze Nation fiebert dem Spiel in Dortmund entgegen, drückt der Elf die Daumen. Hendrik Wüst ist im Stadion. Zehntausende kommen in die Stadt, lassen ihr Geld dort. Dortmund bekommt Live-TV-Werbung vor Millionen von Menschen. Und die Lufthansa muss 300 Euro abdrücken (Kassenzeichen 7331400001559712).
Deutsch, deutscher, NRW.
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